Die Entscheidungsträger der Gemeinde sind die
Gemeindevertretung, die Gemeindevorstehung und der Bürgermeister. Die
Zuständigkeiten sind in der Gemeindeordnung geregelt. Die
Gemeindevertretung wird alle 5 Jahre von den Wahlberechtigten der
Gemeinde gewählt, auf Grund des Mandatsverhältnisses ergibt sich, wie
viele Gemeindevorstehungsmitglieder den einzelnen Parteien zustehen. Die
Fraktionen der Gemeindevertretung wählen dann in der konstituierenden
Sitzung aus ihrer Mitte die Gemeinderäte und die Mitglieder der
Ausschüsse. Die Anzahl der Gemeindevertretungsmitglieder ist abhängig
von der jeweiligen Einwohner-zahl. Derzeit umfasst die
Gemeindevertretung samt Bürgermeister 19 Mitglieder, der Bürgermeister
und 7 Gemeinderäte bilden die Gemeindevorstehung.
Der Bürgermeister wurde bis zum Jahre 1989 noch von der
Gemeindevertretung aus ihrer Mitte gewählt. Seit der
Gemeindevertretungs-Wahl 1994 wird auch der Bürgermeister direkt von der
Bevölkerung gewählt.
Bürgermeister Fotogalerie
Auszug aus der Niedernsiller Chronik mit einer Auflistung der Gemeindevorsteher und Bürgermeister seit 1850 und Gemeindevertretungen seit 1974